Kälte, raues Klima, Dunkelheit - der Winter stellt für unser Wohlbefinden unserer Haut eine Herausforderung dar. Was spricht dagegen, sich mit der heiß ersehnten Dosis Licht und Bräune zu versorgen?
Grundsätzlich nichts, wenn man bereit ist, einige essentielle Grundregeln zu beachten. Denn es gilt zu bedenken, dass auch die künstliche UV-Strahlung bei entsprechendem Überkonsum das Hautkrebsrisiko drastisch erhöht.
Der Umgang mit der künstlichen Sonne birgt nicht nur Risiken in sich, ganz im Gegenteil: Ihre Wärme tut natürlich gut und kann sogar schlechte Stimmung vertreiben. Bis zu einem gewissen Grad kann Solariums Bestrahlung, kombiniert mit Lichttherapie, Erfolge im Kampf gegen eine echte Winterdepression erzielen. Am Beispiel Akne hat sich gezeigt, dass UV-Bestrahlung auch bestimmte Hautprobleme zu lindern in der Lage ist, auch bei der Behandlung von Neurodermitis hat sich künstliche Sonnenbestrahlung bewährt.
In jedem Fall sollte man bei der Benutzung eines Solariums darauf achten, bestimmte Verhaltensregeln einzuhalten.
§ Die Anzahl der Sonnenbäder pro Jahr (natürliche und künstliche Bestrahlung) soll die Zahl 50 nicht übersteigen. Ein Sonnenbrand ist dabei immer zu vermeiden.
§ Wegen der Gefahr falscher Gerätewahl und Dosierung sollen nur Solarien mit geschultem Personal benutzt werden.
§ Selbstbedienungsstudios mit Münzautomaten sind zu meiden.
§ Wer an einer Hautkrankheit leidet oder unsicher hinsichtlich der gesundheitlichen Folgen des Solarium Konsums ist, sollte unbedingt seinen Arzt befragen.
§ Bereits einige Stunden vor der Benützung eines Solariums sollten keine Parfüms oder Kosmetika benutzt werden.
§ Im Solarium keine Sonnencreme verwenden.
§ Immer eine Schutzbrille aus UV-undurchlässigem Plastik material tragen.
Nicht ins Solarium gehen sollte:
§ wer unter 18 Jahre alt ist
§ wer einem empfindlichen Hauttyp angehört (helle Haut, Sommersprossen, blonde oder rote Haare, blaue oder grüne Augen)
§ wessen Haut viele Muttermale (Leberflecken) aufweist
§ wer bereits an Hautkrebs (bzw. an einer Vorstufe von Hautkrebs) erkrankt ist
§ wer ein transplantiertes Organ in sich trägt
Der Besuch von Solarien ist für Jugendliche unter 18 Jahren in Deutschland bereits seit 2009 gesetzlich verboten.